Landtag von Sachsen-Anhalt, Sitzung im Plenarsaaal, © Landtag |
Übersicht
Organe der Vereinigung
Organe der Vereinigung Organe der Vereinigung sind gemäss § 8 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand. 103005_mitgliederversammlung_de.txt Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Grundsätze der Arbeit der Vereinigung auf der Grundlage der Satzung und gibt Empfehlungen für die Umsetzung in einzelne Projekte. Sie wählt den Vorstand (den Präsidenten), die drei stellvertretenden Präsidentinnen oder Präsidenten und die drei weiteren Mitglieder des Verwaltungsausschusses. Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal pro Jahr statt. Letzte Mitgliederversammlungen:
Der Beirat Der Beirat besteht aus je einer Vertreterin / einem Vertreter der Länder- und Regionalparlamente. Er berät den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und achtet insbesondere darauf, daß die Länder-, Regional- und Kantonsparlamente im Rahmen der Kontakte angemessen berücksichtigt werden. Die Parlamente entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter zu den Sitzungen des Beirates in eigener Verantwortung. In der Regel werden die Direktorinnen oder Direktoren der Landtage, bzw. die Leiter der Parlamentsdienste der Kantone in den Beirat abgeordnet. Der Beirat tagt in der Regel einmal jährlich, meistens unmittelbar vor der jährlichen Mitgliederversammlung. 103010_neuer_vorstand_der_pdp_de.html
Der Vorstand der PdP, Amtsdauer 2024-2026
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